Klubschule Aarau
Bleichemattstrasse 42
5000 Aarau
Tel. 0844 411 422
Die Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003, Art. 44, regelt die Mindestanforderungen für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner.
Der Grundkurs (ehemals Lehrmeisterkurs) erfüllt diese Anforderungen und führt zum eidgenössisch anerkannten Berufsbildnerausweis.
In diesem Kurs werden die methodisch-didaktischen und führungsspezifischen Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen im Lehrbetrieb vermittelt.
Er ist berufspädagogisch und praxisorientiert ausgerichtet.
Darüber hinaus erlernen Sie während eines Tages die relevanten Inhalte in der kaufmännischen Grundbildung. Sie arbeiten mit der Lern- und Leistungsdokumentation Ihrer Branche und behandeln die wichtigsten Instrumente wie Ausbildungsprogramm, Arbeits- und Lernsituation, Prozesseinheit/Kompetenznachweis, etc.
Der Grundkurs befähigt Sie, die betriebliche Ausbildung von Lernenden in der kaufmännischen Grundbildung regelkonform zu gestalten und die spezifischen Hilfsmittel gezielt anzuwenden. Sie sind in der Lage, den Lernenden ganzheitlich und individuell zu fördern mit den verschiedenen Bildungspartnern gezielt zu kooperieren.
Bildungsziel 1: Den Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten
Bildungsziel 2: Ausbildungseinheiten situationsgerecht und mit Bezug auf die Berufspraxis der Lernenden in der kaufmännischen Grundbildung planen, durchführen und überprüfen
Bildungsziel 3: Beurteilung und Auswahl von Lernenden, Bildungsberichte
Bildungsziel 4a: Das rechtliche, beraterische und schulische Umfeld
Bildungsziel 4b: Suchtprävention
Die detaillierte Beschreibung der Bildungsziele finden Sie hier.
- Inputs im Plenum
- Einzel- und Gruppenarbeiten
- Erfahrungsaustausch
100% Präsenz im Untericht
Eidg. anerkannter Kursausweis für Berufsbilder/innen (ehemals Lehrmeister/innen). Der Ausweis ist in der ganzen Schweiz gültig.
08:15 – 16:15 Uhr
Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, können Sie uns gerne über 0844 411 422 (Ortstarif) kontaktieren.
Berufsbildnerkurse werden von einigen Kantonen in Form von Beiträgen an die Kurskosten subventioniert.
Mehr Informationen...Falls Sie über eine gleichwertige Ausbildung verfügen, können Sie ganz teilweise vom Besuch befreit werden.
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