Ist der Kurs obligatorisch um Lernende auszubilden?

Ohne Kurs gibt es keinen Berufsbildnerausweis und damit auf Dauer auch keine Bewilligung für den Betrieb (ausser sonst jemand im Betrieb hat den Ausweis).

Wer darf einen Berufsbildnerkurs besuchen?

Muss man dafür eine abgeschlossene Berufslehre vorweisen können oder reicht Berufspraxis aus?

Es ist keine abgeschlossene Berufslehre verlangt. Die Fachkundigkeit muss sichergestellt sein, das dürfte mit langjähriger Praxis jedoch kein Problem sein.

Gilt dieser Kurs für alle Berufe?

Berufsbildnerkurse werden in der Regel in gemischten Berufen geführt. Dies weil der Erfahrungsaustausch vielfältiger ist und die Kursteilnehmenden in Alter und Geschlecht besser durchmischt sind. Dadurch gestaltet sich der Kurses erheblich interessanter als in berufshomogenen Kursen.

Berufshomogene Kurse werden durchgeführt wenn grössere Interessengruppen berufsspezifische Kurse wünschen. So führen wir zum Beispiel kaufmännisch-orientierte Kurse für KV-Leute durch, welche speziell das Thema "Reform Kaufmännischer Grundbildung" mit ALS und PE behandelt haben möchten.

Nach Bedarf können Berufsbildnerkurse für jede Berufsgruppe geplant und durchgeführt werden.

Gibt es eine Prüfung am Ende des Kurses?

Oder reicht die Teilnahme am Kurs um den Berufsbildnerausweis zu erlangen?

Anstelle einer Prüfung wird der lückenlose Besuch des Kurses verlangt. Wie weit man dann Lernende in einem Betrieb ausbilden darf, hängt von der Beurteilung des zuständigen Ausbildungsberaters im jeweiligen Kanton ab.

Ist es notwendig im Betrieb bereits Lernende angestellt zu haben?

Oder zumindest dies zu planen? Oder kann der Kurs auf "Vorrat" und persönlichen Interessenslagen absolviert werden?

Nein, es müssen keine Lernende angestellt sein. Der Kurs kann selbstverständlich auch zur eigenen Weiterbildung besucht werden.

Hat der Kurs eine Art Ablaufdatum?

Oder sind Wiederholungskurse obligatorisch?

Zur Zeit gilt der einmal erworbene Ausweis für immer, in der ganzen Schweiz.

Wieviele Lernende können pro Berufsbildner gleichzeitig ausgebildet werden?

Die Anzahl Lernende welche in einem bestimmten Betrieb ausgebildet werden dürfen ist im Reglement des jeweiligen Berufes festgehalten.

In welchem Kanton darf man das Zertifikat machen?

Kann man den Ausweis auch in einem anderen Kanton als dem Arbeits- oder Wohnkanton machen?

Ja, sofern Platz vorhanden ist, kann der Kurs in allen Kantonen besucht werden. Das Zertifikat ist eidgenössisch.

Ist die Verpflegung in den Kurskosten inbegriffen?

Nein, die Verpflegung ist Sache der Kursteilnehmenden.

Welches sind die Voraussetzungen für einen Berufsbildner?

Der "Beobachter" beschreibt die persönlichen Fähigkeiten eines Berufsbildners, einer Berufsbildnerin folgendermassen:

  • Er hat eine akzeptierende, freundliche Grundhaltung gegenüber dem Lernenden
  • Er beweist Vertrauen in ihn und achtet ihn als eigenständige Person. Dies stellt die Grundlage für eine fruchtbare Zusammenarbeit dar.
  • Er ist fachlich kompetent. Das ist wichtig, damit der Lernende den Vorgesetzten als Vorbild akzeptieren kann.
  • Er hat die Fähigkeit, sein Wissen zu vermitteln. Er kann Sachen gut vormachen und erklären, lässt dem Lernenden genügend Zeit, wird nicht ungeduldig, akzeptiert auch Fehler und fordert ihn heraus.

Wie sieht das nun von der formalen Seite her aus? Das Reglement über die Ausbildung in kaufmännischen Berufe meint dazu folgendes:

  • Lernende dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 vermittelt werden.
  • Lehrbetriebe, die einzelne Teile des Ausbildungsprogramms nach Artikel 5 nicht vermitteln können, dürfen Lernende nur ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen diese Teile in einem andern Betrieb vermitteln zu lassen. Dieser Betrieb, der Inhalt und die Dauer der ergänzenden Ausbildung werden im Lehrvertrag festgelegt.
  • Zur Ausbildung von kaufmännischen Angestellten sind nur gelernte kaufmännische Angestellte oder Personen berechtigt, die über eine gleichwertige kaufmännische Ausbildung verfügen.
  • Um eine methodisch richtige Instruktion sicherzustellen, erfolgt die Ausbildung nach einem Modellehrgang, der aufgrund von Artikel 5 dieses Reglements ausgearbeitet worden ist. Die für die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung gewählte Branche ist im Lehrvertrag aufzuführen.
  • Die Eignung eines Lehrbetriebes wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt. Vorbehalten bleiben die allgemeinen Bestimmungen des Bundesgesetzes.